KInder ab 3 Jahren benötigen oftmals eine Drehgenehmigung. Hierzu senden wir euch ein 6-seitiges  pdf Dokument „Erklärungen und Stellungnamen“ . Dieses muss nachfolgend ausgefüllt und unterschrieben werden.

Pos 1 und 6: Eltern
von den Eltern/Personenberechtigten auszufüllen und zu unterschreiben. Bei „Arbeitgeber Name“ wird der „Kunde“ für den gearbeitet  wird eingetragen. Bei „Titel der Veranstaltung“ soweit euch dazu Infos vorliegen, oder der Oberbegriff : „Fotoshooting“  oder  „Filmdreh“. Die Beschäftigungstage des Kindes können im allgemeinen bei längeren Zeiträumen mit : „max 1-3 halbe Arbeitstage“  angegeben werden.

Pos 2: Arzt
Ärztliche Bescheinigung, ist vom Arzt zu bestätigen.
Pos 3: Schule
ist von der Schulbehörde zu bestätigen. Sollte die Schule keine Genehmigung während der Schulzeit erlauben, dann kann man „ausserhalb des Unterrichts“ und an den „schulfreien Wochenenden und Feiertagen“ erfragen.

Pos 4: Jugendamt
Kontakt Landeshauptstadt München Sozialreferat Jugendschutz
Luitpoldstraße 3 80335 München Tel.: 089 233-49967  email: jugendarbeitsschutz.soz@muenchen.deDas Jugendamt ist für die LHS München zuständig. Ausserhalb wohnende Eltern müssen sich bitte an die zuständige Behörde ausserhalb Münchens wenden.Das Jugendamt benötigt zur Genehmigung NUR die Unterscheift der Erziehungsberechtigten (Pos 1 und 5). Für die Genehmigung beim Jugendamt (Pos 1.4.5) bitte per email  einsenden. Der Zeitpunkt der Rückantwort und Genehmigungserteilung kann mit einem Telefonat geklärt werden.
Alle Unterlagen gesammelt und mit dem Namen des Kindes beschriftet an DIEKINDERAGENTUR senden.